Pflegekassen-Zuschuss für den Badumbau: Bis zu 4.180 Euro für Ihr barrierefreies Bad

Barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche in Hannover

Wenn das eigene Badezimmer zur täglichen Hürde wird, muss ein Umbau her – und der ist oft günstiger, als viele denken. Der Grund: Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem großzügigen Zuschuss an sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI. Dazu zählt an erster Stelle der barrierefreie Badumbau. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person – zuvor waren es 4.000 Euro (Erhöhung um 4,5 Prozent durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz; Quelle: pflege.de, Stand August 2026). In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Umbauten gefördert werden und wie Sie den Antrag richtig stellen, damit das Geld auch wirklich fließt.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

Die Voraussetzungen sind bewusst niedrig angesetzt: Anspruch auf den Zuschuss hat jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause – also in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder bei Angehörigen – lebt und gepflegt wird. Besonders wichtig: Schon der niedrigste Pflegegrad 1 genügt, und die Höhe des Zuschusses ist bei allen Pflegegraden identisch. Ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind, spielt für den Anspruch keine Rolle. Mieter benötigen lediglich die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen – die in der Praxis meist erteilt wird, denn ein barrierefreies Bad steigert den Wert der Wohnung.

Die Maßnahme muss eines von drei Zielen erfüllen: Sie muss die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Ein Badumbau mit bodengleicher Dusche erfüllt diese Kriterien in aller Regel problemlos – genau deshalb ist das Bad der häufigste Anwendungsfall für den Zuschuss.

Wie hoch ist der Zuschuss – auch bei mehreren Pflegebedürftigen?

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Eine Maßnahme kann dabei aus mehreren Einzelarbeiten bestehen, die zeitlich zusammenhängen: Wird beim Badumbau gleichzeitig die Wanne gegen eine bodengleiche Dusche getauscht, ein Haltegriff montiert und das WC erhöht, zählt das als eine Maßnahme. Deshalb lohnt es sich, alle nötigen Umbauten gebündelt zu planen – oder bewusst zu staffeln, wenn absehbar weitere Anpassungen folgen. Verschlechtert sich die Pflegesituation später und wird ein erneuter Umbau erforderlich, kann der Zuschuss nämlich für eine neue Maßnahme erneut beantragt werden.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt – etwa ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben –, steht der Zuschuss jeder Person einzeln zu. Bei bis zu vier Anspruchsberechtigten summiert er sich auf maximal 16.720 Euro für eine gemeinsame Maßnahme.

Situation im Haushalt Maximaler Zuschuss je Maßnahme
1 Person mit Pflegegrad 1–5 4.180 €
2 Pflegebedürftige im Haushalt 8.360 €
3 Pflegebedürftige im Haushalt 12.540 €
4 und mehr Pflegebedürftige im Haushalt 16.720 €

Stand: August 2026. Beträge gültig seit 01.01.2025 (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Diese Umbauten im Bad werden gefördert

Gefördert werden bauliche Veränderungen, die Barrieren im Bad abbauen. Zu den klassischen Maßnahmen gehören:

  • Bodengleiche Dusche: Der Austausch der Badewanne oder einer Dusche mit hohem Einstieg gegen eine ebenerdige, schwellenlose Dusche – die mit Abstand häufigste Maßnahme.
  • Badewannentür: Der nachträgliche Einbau einer Tür in die bestehende Wanne, wenn auf das Wannenbad nicht verzichtet werden soll.
  • Fest montierte Haltegriffe und Stützklappgriffe an Dusche, Wanne und WC.
  • WC-Anpassung: Der Einbau eines erhöhten WCs oder die Montage des Beckens auf komfortabler Sitzhöhe.
  • Unterfahrbarer Waschtisch für die Nutzung im Sitzen oder mit dem Rollstuhl.
  • Rutschhemmende Bodenbeläge und der Abbau von Türschwellen.
  • Türverbreiterungen, damit Rollator oder Rollstuhl ins Bad passen.

Wichtig ist die Abgrenzung: Gefördert wird der feste Umbau. Mobile Helfer wie Duschhocker, Badewannenlifter oder Toilettensitzerhöhungen zum Aufstecken sind dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse und laufen über ein ärztliches Rezept. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Badezimmer-Hilfsmittel auf Rezept.

Altersgerechtes Badezimmer mit Dusche und Haltegriffen in Hannover

Antrag Schritt für Schritt – unbedingt vor Baubeginn

Der wichtigste Grundsatz zuerst: Stellen Sie den Antrag immer, bevor der Umbau beginnt. Wer zuerst baut und danach beantragt, riskiert eine Ablehnung – die Pflegekasse muss die Notwendigkeit der Maßnahme vorab prüfen können. So gehen Sie vor:

  1. Pflegegrad prüfen: Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse).
  2. Beratung und Planung: Lassen Sie den Umbau von einem Fachbetrieb planen. Wir nehmen das Bad vor Ort auf und planen die Barrierefreiheit passend zur Pflegesituation.
  3. Kostenvoranschlag einholen: Die Pflegekasse verlangt in der Regel einen detaillierten Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir für Sie – mit klar ausgewiesenen Maßnahmen.
  4. Antrag einreichen: Ein formloses Schreiben oder das Formular Ihrer Pflegekasse genügt. Beschreiben Sie, welche Barrieren bestehen und wie der Umbau die Pflege erleichtert. Kostenvoranschlag beilegen.
  5. Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse entscheidet zeitnah, teils nach einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes. Erst nach der Bewilligung sollte der Umbau starten.
  6. Umbau und Abrechnung: Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung ein, die Pflegekasse erstattet bis zur bewilligten Höhe.

Kombination mit KfW-Förderung und Steuervorteilen

Ein kompletter barrierefreier Badumbau kostet meist mehr, als der Zuschuss der Pflegekasse abdeckt. Für die Restkosten gibt es weitere Töpfe: Die KfW fördert altersgerechtes Umbauen über zinsgünstige Kredite und – je nach Haushaltslage des Bundes – über Investitionszuschüsse. Welche Programme aktuell verfügbar sind, haben wir im Ratgeber KfW-Förderprogramme fürs Bad zusammengefasst.

Auch das Finanzamt hilft mit: Krankheitsbedingt notwendige Umbauten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Alternativ lassen sich Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzen: 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Beachten Sie dabei: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden – was die Pflegekasse oder KfW bezuschusst, kann nicht zusätzlich steuerlich angesetzt werden. Wie Vermieter Badumbauten absetzen, zeigt unser Artikel Steuertipps zur Badsanierung.

So läuft es mit Munzert Sanitär

Als Fachbetrieb für Badsanierung in Seelze und der Region Hannover begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zum fertigen Bad. Das heißt konkret: Wir schauen uns Ihr Bad und Ihre Pflegesituation vor Ort an, planen den Umbau barrierefrei und erstellen den Kostenvoranschlag so, dass die Pflegekasse alle förderfähigen Maßnahmen klar erkennen kann. Beim Antrag unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus vielen geförderten Umbauten. Nach der Bewilligung setzen wir alle Gewerke aus einer Hand um – Sanitär, Fliesen, Elektrik – ohne Wartezeiten zwischen den Arbeitsschritten. Am Ende erhalten Sie eine Rechnung, die Sie direkt bei der Pflegekasse einreichen können.

Beispiele für barrierefreie Bäder aus unserer Werkstatt finden Sie in unseren Referenzen, mehr zur Gestaltung im Ratgeber Altersgerechte und barrierefreie Badezimmer.

Häufige Fragen zum Pflegekassen-Zuschuss

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Badumbau?
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person (Stand: August 2026, gültig seit 01.01.2025). Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, addiert sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro bei maximal vier Personen.
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?
Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause lebt. Die Höhe ist bei allen Pflegegraden gleich – schon Pflegegrad 1 genügt. Auch Mieter haben Anspruch, benötigen aber die Zustimmung des Vermieters für den Umbau.
Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?
Ja, unbedingt. Der Antrag muss mit Kostenvoranschlag vor Baubeginn bei der Pflegekasse eingehen. Wird zuerst gebaut und dann beantragt, kann die Kostenübernahme abgelehnt werden.
Kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden?
Ja, der Zuschuss gilt je Maßnahme. Verschlechtert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Umbauten nötig werden, kann für die neue Maßnahme erneut ein Zuschuss beantragt werden.
Lässt sich der Zuschuss mit KfW-Förderung und Steuervorteilen kombinieren?
Ja. Für Kosten oberhalb des Zuschusses kommen KfW-Programme für altersgerechtes Umbauen und steuerliche Vorteile in Frage – etwa Handwerkerleistungen nach § 35a EStG oder außergewöhnliche Belastungen. Dieselben Kosten dürfen aber nur einmal gefördert werden.

Sie planen einen barrierefreien Badumbau in Hannover, Seelze oder Umgebung? Klicken Sie auf Kontakt und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin – wir rechnen Ihnen vorab durch, welche Förderung für Sie drin ist.

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